So können Sie uns unterstützen
Seit ihrer Gründung im Jahre 2009 ist die Palliativnetz Travebogen gGmbH kompetente und verlässliche Wegbereiterin für die spezialisierte ambulante palliative Versorgung in den Regionen Lübeck, Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Stormarn.
Im Jahr 2016 wurde die Stiftung Travebogen gegründet, die sich laut Satzung verpflichtet hat, die Palliativnetz Travebogen gGmbH durch die Beschaffung zusätzlicher Mittel dauerhaft zu unterstützen.
Der finanzielle Grundstock für das Stiftungsvermögen wurde durch die Zuwendung einer verstorbenen Patientin gelegt.
Wir möchten mäzenatische Förderer, Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen für unser Projekt, den Bau eines ambulanten Hospiz- und Palliativzentrums, begeistern und um Unterstützung bitten.
Insbesondere die private Förderung gewinnt zur Finanzierung besonderer Vorhaben zunehmend an Bedeutung: Das persönliche Engagement findet im Palliativnetz Travebogen ein ideales Forum, um sinnvoll und nachhaltig palliative Arbeit zu unterstützen und den Gedanken eines Lebens bis zum Schluss weiterzutragen. Das private Engagement für die Stiftung Travebogen ist für Sie zudem mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden: Ihre finanziellen Zuwendungen können Sie z.B. als Sonderausgaben geltend machen und damit Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern.
Spenden
Mit ihrer Spende engagieren Sie sich für unsere Arbeit – ob als Privatperson, Unternehmen oder Stiftung. Jede Spende hilft!
Gern sprechen wir mit Ihnen auch persönlich über attraktive Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der Stiftung Travebogen. Ob gezielte Unterstützung eines konkreten Projekts oder die nachhaltige Förderung über einen längeren Zeitraum – Sie haben die Wahl, in welcher Weise Sie Ihr Engagement umgesetzt sehen möchten.
„Von der Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich befreit sind „Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen.“ (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG)“
Wir sind nach §16 Abs. 1Nr.16 Buchstabe B ErbStG befreit.
Unser Spendenkonto bei:
Evangelische Bank
IBAN: DE31 5206 0410 0006 4033 87
BIC: GENODEF1EK1
Kontoinhaber Stiftung Travebogen
Vererben
Wenn Sie vorhaben, einen Teil ihres Nachlasses einmal für die Palliativarbeit einzusetzen, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten. Das rechtzeitige Verfassen eines Testaments ist dabei die Grundvoraussetzung. Gerne vermittelt die Stiftung den Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht, der Sie bei der Erstellung des Testaments beraten kann.